- Das Kontraktgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
- Das Honorar für das Coaching bzw. für die Fachberatung orientiert sich am Anliegen und wird im Kontraktgespräch vereinbart.
- Beratungs- und Coachingaufwendungen können als steuerliche Werbungskosten (Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (Selbständige) geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind.